Was darf der Unterhaltsberechtigte Elternteil und was nicht?
Gastbeitrag von Felicitaz Elternhilfe
Solche oder ähnliche Frage formen, wie hier aus der Überschrift zu entnehmen ist, erreichen uns täglich daher möchten wir hier nun folgendes erklären.
Eine Trennung ist immer schlimm für alle beteiligte besonders wenn da dann auch noch Kinder von betroffen sind. Meist wird so dann das Paritätische Betreuungsmodell praktiziert, alle 14 Tage darf so dann der Unterhaltspflichtige Elternteil mit seinem Kind ein Wochenende Zeit verbringen. Jedem der selbst Kinder hat dürfte es klar sein, dass ein Elternteil der sich um seine Kinder bemüht, diese Zeit als viel zu wenig sieht, denn dies ist auch zu wenig.
Dann kommen da auch noch diese ständigen Forderungen des Unterhaltspflichtigen Elternteils.
Nur ein Beispiel:
· Unterhaltspflichtiger Elternteil: Ich möchte mit meinem Kind telefonieren?
Reaktion des betreuendes Elternteils,
· Betreuender Elternteil: Hat der Unterhaltspflichtige Elternteil das Recht dazu?
Natürlich hat jedes Elternteils ein Recht dazu zu jeder Zeit Kontakt zu seinem Kind zu haben und sollte diesem auch ermöglicht werden.
Es ist nur natürlich wenn ein fürsorglicher Elternteil denn Kontakt zum Kind wünscht.
️Doch die Frageform darf der Unterhaltspflichtige Elternteil das? Ist schlicht weg falsch!️
Die Frage müsste lauten, Hat unser gemeinsames Kind das Recht dazu, zu jeder Zeit zu beiden Elternteilen Kontakt aufzunehmen?
GANZ KLAR: JA, ein Kind möchte in der Regel den Kontakt zu beiden Elternteilen!
Das Kind hat das Recht zum Kontakt mit seinen Eltern, es wird angenommen das die Bindung zu beiden Elternteilen dem Kindeswohl am besten gerecht wird. Die Beziehung zum Unterhaltspflichtige Elternteil muss sogar durch den betreuende Elternteil gefördert und unterstützt werden. Streitigen Fragen wo es darum geht darf der Unterhaltspflichtige Elternteil das? Sollte man sich nicht die Frage stellen, Hat der Unterhaltspflichtige Elternteil das Recht dazu sondern immer die Frage stellen:
Hat unser gemeinsames Kind das Recht dazu dies zu bekommen? Hat es das Recht das man dem Kind das ermöglicht?
In fast allen Fragen muss diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden. Demnach sollte dem im Interesse des Kindes auch Rechnung getragen werden.
Beide Elternteile haben viel eher die Pflicht gegenüber dem Kind, diesem den Umgang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Eltern haben jegliche Handlung zu Unterlassen die geeignet dazu ist die Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteils zu beeinträchtigen.
In unserem Bsp. Es nicht zu ermöglichen das ein Telefonat zwischen dem Kind und dem Unterhaltspflichtige Elternteil erfolgen kann, beeinträchtigt die Beziehung des Kindes zum Unterhaltspflichtige Elternteil.
Selbstverständlich hat das Kind auch das Recht etwas abzulehnen zum Bsp. das Telefonieren, ist diese Ablehnung der tatsächliche Freie nachvollziehbare Wille, daher auch begründet, sollte man diesem Willen auch nachkommen.
Nach einer Trennung muss man bedenken man hat sich als Paar getrennt, nicht das Kind hat sich von einem getrennt. Im Interesse des Kindeswohl sollte es immer das Ziel der Eltern sein dem Kind als Eltern weiterhin dazu sein.
️Das Kind ist nach einer Trennung nicht das Alleinige Eigentum des betreuenden Elternteils!?️
Denn es ist das gemeinsame Kind und nicht das Kind eines Elternteils.
Legt eure persönlichen Ansichten über den anderen Elternteil im Interesse des Kindes ab und seid auch nach der Trennung für euer Kind gute Eltern. Versetzt euch als Lebensmittelpunkt von eurem gemeinsamen Kind mal in die Lage in der hier der Unterhaltspflichtige Elternteil sich befindet, das die Zeiten alle 14 Tage viel zu wenig sind dürfte jedem klar aufleuchten und daher auch bewusst sein.
Wärt Ihr in der Situation als Unterhaltspflichtiger Elternteil mit der Regelung alle 14 Tage, wir reden daher von 24 mal im Jahr zufrieden oder würdet Ihr nicht selbst auch nach Möglichkeiten suchen um mehr Kontakt zu haben?
Am Ende möchten doch beide Elternteile nur Teil im Leben des Kindes sein und auch im Alltag seines Kindes präsent da sein. Im Interesse des Kindes, regelt Angelegenheiten betreffend des Kindes nach Möglichkeit im Einvernehmen denn nur so werdet Ihr dem Kindeswohl gerecht. Ein Kind liebt seine Mama genau so wie es seinen Papa liebt, ein schlechter Partner ist nicht auch sofort ein schlechter Vater oder Mutter.
Bekommt ihr dies nicht hin wendet euch an professionelle Stellen die bei der Findung der Elternebene behilflich sind.
©️ Felicitaz Elternhilfe, Sozialpädagogische Beratung aus der Klingenstadt Solingen
FelicitazElternhilfe – 2018 war ich selbst noch ein Betroffener man nahm mein Kind Inobhut, mit harten Kampf und Hilfe der Medien holte ich mein Kind nachhause, seid dem an setzte ich mich für Familien ein die im FamilienUNrecht gefangen sind. Ein Kind, bedarf die Liebe und Zuneigung beider Elternteile für eine gesunde Entwicklung.
» Dieser Artikel / diese Ausgabe, ist online/verfügbar bis zum 31.08.2025 «