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Du kannst selbst über dein Leben bestimmen!

Bereits vor 2015 konnte eigentlich jede:r über sein Leben selbst bestimmen, also auch diesem ein Ende zu setzen. Dafür musste weder der Strick genutzt werden, noch ein Lokführer:in ins Unglück gestürzt werden. Es war aber bislang nicht so ganz klar und eine konkrete Hilfe war eher unbekannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das im Jahr 2015 eingeführte Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt. Und seither gibt es nun (wieder) in Deutschland drei aktive Vereine hierfür. In der Schweiz gibt es diese schon etwas länger und hier sind zwei Vereine aktiv. In Österreich ist es noch komplett verboten. Natürlich, wie bei allem, ist der eigene Tod (oder Freitod) nicht preiswert.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes befasse ich mich ebenfalls mit diesem Thema, da ich schon vorher eine Patientenverfügung aufgestellt habe, die jegliche Eingriffe (wie künstliche Ernährung u. ä.) unterbindet. Da ich erlebt habe, wie es ist, wenn Menschen die Diagnose Krebs und die unterschiedlich laufende Chemotherapie sein kann. Das möchte ich keinesfalls bei so einer Diagnose mit einer Behandlung für mich. Für mich persönlich hat diese Therapieform oder dieser (mögliche) Verlauf einer Krebserkrankung nichts mehr mit Mensch sein zu tun. Anzumerken sei hier, dass es natürlich auch positive Verläufe geben kann – aber nicht, wenn nur noch darauf gewartet wird, bis der Krebs den Menschen komplett übernommen hat. Beispiel eines Verlaufes: Dass Atmen immer schwerer fällt, die Schmerzen zwar gemildert werden, aber nie ganz verschwinden und selbstständig auf Toilette auch nicht mehr drin ist. Der Haarausfall oder die Veränderung der Psyche können ebenso einschneidende Faktoren sein.


Deshalb war es für mich entscheidend und wichtig, dass sich etwas nach diesem Urteil tatsächlich Grundlegendes verändert hat. Auch wenn sich die Politik ziemlich schwertut, dies in ein angemessenes Gesetz zu schnüren. Also ein Hoch auf das/unser Grundgesetz und dem daraus resultierenden Ergebnis bzw. der Urteilsbegründung: »Recht auf selbstbestimmtes Sterben« und die »Freiheit, hierfür bei Dritte:r Hilfe zu suchen«. Das bedeutet also nicht nur schwer kranke Menschen dürfen über ihr Leben entscheiden oder den Freitod wählen, sondern ebenso „gesunde“ Menschen. Die Kosten liegen bei rund 4.000 bis 8.000 €; wie oben bereits erwähnt, kostet »diese Hilfe« leider deutlich.

In der Schweiz:


Kostenfreie Beratungsangebote:

0800 – 80 22 400 (Schluss.PUNKT) 0800 – 1110111 (Telefonseelsorge)

Alle Angaben ohne Gewähr und dieser Artikel stellt keine Empfehlung für das Sterben dar.

» Dieser Artikel / diese Ausgabe, ist verfügbar bis zum 09.08.2028 «


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